Zahnersatz

Festzuschuss für Zahnersatz: Was zahlt die Krankenkasse?

Beim Zahnersatz zahlt die Krankenkasse keinen Anteil an Ihrer Rechnung, sondern einen festen Zuschuss. Wie hoch er ist und wie Sie ihn erhöhen, erfahren Sie hier.

Lesezeit 5 Min. · Aktualisiert im September 2026

Das Prinzip des befundorientierten Festzuschusses

Seit 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen beim Zahnersatz einen befundorientierten Festzuschuss. Entscheidend ist nicht, welche Versorgung Sie wählen, sondern welcher Befund vorliegt. Für jeden Befund ist eine Standardlösung festgelegt – die Regelversorgung. Die Kasse übernimmt einen festen Prozentsatz von deren Kosten.

Wie hoch ist der Festzuschuss?

VoraussetzungFestzuschuss
Ohne Bonusheft-Nachweis60 % der Regelversorgung
Bonusheft lückenlos 5 Jahre70 % der Regelversorgung
Bonusheft lückenlos 10 Jahre75 % der Regelversorgung
Härtefall (geringes Einkommen)bis zu 100 % der Regelversorgung

Wichtig: Die Prozentsätze beziehen sich immer auf die Kosten der Regelversorgung – nicht auf Ihre tatsächliche Rechnung.

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Warum trotzdem ein hoher Eigenanteil bleibt

Entscheiden Sie sich für eine gleichartige oder andersartige Versorgung – zum Beispiel eine vollkeramische Krone statt einer Metallkrone oder ein Implantat statt einer Brücke –, bleibt der Zuschuss gleich. Die Mehrkosten zahlen Sie komplett selbst. Zusätzlich rechnet die Praxis höherwertige Leistungen nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab, die in der Regel teurer ist.

Der Heil- und Kostenplan

Vor jeder Zahnersatz-Behandlung erstellt Ihre Praxis einen Heil- und Kostenplan. Diesen reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein, die den Festzuschuss genehmigt. Lassen Sie sich den Plan erklären und vergleichen Sie ggf. Alternativen – er zeigt Ihnen genau, wie hoch Ihr Eigenanteil sein wird.

Tipp: Den Heil- und Kostenplan können Sie auch Ihrer Zahnzusatzversicherung vorlegen, um vorab zu erfahren, welchen Betrag sie übernimmt.

So erhöhen Sie Ihren Zuschuss

  • Gehen Sie mindestens einmal pro Kalenderjahr zur Kontrolluntersuchung (unter 18 Jahren zweimal).
  • Lassen Sie jeden Besuch im Bonusheft abstempeln.
  • Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Härtefallregelung erfüllen.

Fazit

Der Festzuschuss deckt die Grundversorgung ab – mehr nicht. Wer Wert auf Ästhetik und langlebige Lösungen legt, sollte die verbleibende Lücke mit einer Zahnzusatzversicherung schließen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine zahnärztliche oder rechtliche Beratung. Alle Kostenangaben sind Richtwerte; maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan sowie die jeweiligen Tarifbedingungen.